Community-Solar und Energie-Sharing: Wie Nachbarschaften gemeinsam in Photovoltaik investieren können

Was versteht man unter Community-Solar und Energie-Sharing?

Community-Solar beschreibt Photovoltaik-Projekte, bei denen mehrere Personen, Haushalte oder Unternehmen gemeinsam in eine Solaranlage investieren und den erzeugten Strom nutzen oder wirtschaftlich davon profitieren. Im Unterschied zur klassischen Dach-PV einer einzelnen Eigentümerin steht hier der gemeinschaftliche Ansatz im Vordergrund: Nachbarschaften, Wohnquartiere, Energiegenossenschaften oder Bürgerinitiativen planen, finanzieren und betreiben die Anlage zusammen.

Unter Energie-Sharing versteht man im engeren Sinn das gezielte Teilen von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom innerhalb einer definierten Gruppe – zum Beispiel innerhalb eines Quartiers, einer Energiegemeinschaft oder eines Mehrfamilienhauses. Dabei geht es nicht nur um die Einspeisung ins öffentliche Netz, sondern darum, dass der Strom möglichst direkt von den beteiligten Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt wird.

Für den deutschen Markt sind folgende Schlüsselbegriffe wichtig, wenn man sich mit Community-Solar beschäftigt:

  • Community-Solar / Bürger-Solarprojekte
  • lokale Energiegemeinschaften (Energy Communities)
  • Mieterstrom- und Quartiersstrom-Modelle
  • Energie-Sharing und Solarstrom teilen
  • Bürgerenergiegesellschaft und Energiegenossenschaft

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Community-Solar-Projekte bewegen sich im Spannungsfeld verschiedener Rechtsbereiche: Energiewirtschaftsrecht, Förderrecht für erneuerbare Energien, Steuerrecht und teilweise auch Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023): regelt die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, Einspeisevergütungen, Marktprämien und Sonderregelungen wie Mieterstrom. Rechtsquelle: EEG 2023.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): legt Rahmenbedingungen für Netzanschluss, Netzentgelte, Energiebelieferung und sogenannte Kundenanlagen fest. Rechtsquelle: EnWG.
  • EU-Richtlinien, insbesondere die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) und ihre Weiterentwicklung RED III, die unter anderem Regelungen zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities) vorsehen.
  • Steuerrecht, z. B.:
    • § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG): Steuerbefreiung für bestimmte Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen.
    • § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG): Umsatzsteuersatz von 0 % für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen seit 2023.

Gemeinsame PV-Projekte nutzen häufig die im EEG definierte Bürgerenergiegesellschaft (§ 3 Nr. 15 EEG 2023) oder werden als Energiegenossenschaften organisiert. Für Mieterstrom- und Quartiersmodelle sind insbesondere die §§ 21 bis 23b EEG 2023 relevant, in denen das Mieterstrommodell rechtlich verankert ist.

Modelle des gemeinsamen Investierens in Photovoltaik

Nachbarschaften in Deutschland können auf verschiedene Weise gemeinsam in Photovoltaik investieren. Die wichtigsten Modelle lassen sich wie folgt unterscheiden:

1. Dach-PV auf einem Gemeinschaftsgebäude (z. B. Mehrfamilienhaus)

Die Solaranlage wird auf einem gemeinsam genutzten Dach installiert – etwa auf einem Mehrfamilienhaus, einem Verwaltungsgebäude oder einer Gewerbehalle. Typische Gestaltungsvarianten sind:

  • Die Eigentümergemeinschaft (WEG) investiert direkt in die Anlage.
  • Eine Energiegenossenschaft pachtet das Dach und betreibt die Anlage.
  • Ein professioneller Dienstleister baut und betreibt die Anlage, Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich wirtschaftlich (z. B. über Anteile).

Der erzeugte Solarstrom kann als Mieterstrom direkt an die Bewohner geliefert und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist werden.

2. Bürgerenergiegenossenschaft / Bürgerenergiegesellschaft

Bürgerinnen und Bürger gründen eine Genossenschaft oder schließen sich einer bestehenden Bürgerenergiegesellschaft an. Die Genossenschaft plant und betreibt PV-Anlagen auf unterschiedlichen Dächern oder Freiflächen und verkauft den Strom über:

  • Einspeisung mit EEG-Vergütung
  • Direktvermarktung an der Börse über einen Direktvermarkter
  • Belieferung von Mitgliedern und lokalen Kundinnen und Kunden (im Rahmen der energiewirtschaftlichen Vorgaben)

Genossenschaften sind in Deutschland ein etabliertes Modell, weil sie demokratische Mitbestimmung und Haftungsbegrenzung verbinden. Sie passen gut zu Community-Solar-Projekten, die breite Beteiligung in einem Quartier ermöglichen sollen.

3. Mieterstrom- und Quartiersstrommodelle

Beim Mieterstrommodell nach §§ 21 ff. EEG 2023 wird Strom von einer auf dem Wohngebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe installierten PV-Anlage ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an Letztverbraucher in diesem Gebäude verkauft. Dafür gibt es einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmedatum abhängt.

Quartiersstrommodelle erweitern diese Idee auf mehrere Gebäude innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Quartiers. Rechtlich sind Quartierslösungen komplexer, weil häufig die Abgrenzung zur Nutzung des öffentlichen Netzes und zu sogenannten Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG relevant wird.

4. Beteiligungsmodelle ohne direkten Strombezug

In manchen Fällen beteiligen sich Anwohner finanziell an einer PV-Freiflächenanlage oder einem großen Dachprojekt, ohne den Strom direkt zu beziehen. Sie profitieren dann über:

  • Gewinnausschüttungen oder Zinsen (z. B. Nachrangdarlehen)
  • Rabattierte Stromtarife des Betreibers

Diese Form ist besonders dann interessant, wenn eine physische Stromlieferung an alle Teilnehmenden rechtlich oder technisch (noch) nicht möglich ist.

Energie-Sharing: aktueller Stand und geplante Entwicklungen

Der Begriff Energie-Sharing wird in der politischen Diskussion in Deutschland vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie RED II verwendet. Ziel ist, dass Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und kleine Unternehmen innerhalb einer lokalen Gemeinschaft erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen können.

Aktuell (Stand 2024) ist ein vollumfängliches Energie-Sharing im Sinne der EU-Vorgaben in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt. Es gibt jedoch Vorstufen und verwandte Konstruktionen:

  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Eigenversorgung in Mehrparteiengebäuden
  • Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze nach EnWG
  • Genossenschaftliche Modelle mit Stromlieferung an Mitglieder

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet an gesetzlichen Regelungen, die Energie-Sharing in Energiegemeinschaften ausdrücklich ermöglichen sollen. Die Umsetzung der EU-Vorgaben wird voraussichtlich Anpassungen im EEG und im EnWG erfordern, etwa hinsichtlich:

  • Definition lokaler oder regionaler Energiegemeinschaften
  • Zuteilung von lokal erzeugten kWh an einzelne Teilnehmer
  • gerechter Netzentgelte und Abgaben für geteilten Strom

Für Nachbarschaften bedeutet dies: Einige Modelle sind heute schon realisierbar (z. B. Mieterstrom, Bürgerenergiegenossenschaften), während echte Energie-Sharing-Konzepte mit flexibler Verteilung von Solarstrom im gesamten Quartier vermutlich in den kommenden Jahren rechtlich erleichtert werden.

Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten

Gemeinschaftliche PV-Anlagen bieten nicht nur ökologische, sondern auch handfeste wirtschaftliche Vorteile:

  • Senkung der Stromkosten: Selbst genutzter Solarstrom – ob als Eigenverbrauch oder Mieterstrom – ist in der Regel deutlich günstiger als Haushaltsstrom aus dem Netz.
  • Planbare Einnahmen: Einspeisevergütung nach EEG 2023 bietet für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr kalkulierbare Cashflows.
  • Skaleneffekte: Größere Anlagen sind pro kWp oft günstiger als sehr kleine Dachanlagen einzelner Haushalte.
  • Wertsteigerung von Immobilien: Gebäude mit PV und attraktiven Mieterstrom- oder Quartiersstromangeboten sind für Mieter und Käufer interessanter.

Förder- und Rahmenbedingungen, die Community-Solar-Vorhaben unterstützen:

  • EEG 2023-Vergütung: Für Dach-PV bis 100 kWp stehen feste Vergütungssätze zur Verfügung (abhängig von Anlagengröße und Eigenverbrauchsanteil).
  • Mieterstromzuschlag: Zusätzlicher Zuschlag nach §§ 21 ff. EEG 2023 für Mieterstromprojekte.
  • Steuerliche Entlastungen: Einkommensteuerbefreiung für viele kleine PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG und 0 %-Umsatzsteuer für Lieferung und Installation nach § 12 Abs. 3 UStG.
  • Förderkredite und Programme der KfW und Landesbanken: Zum Beispiel zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen oder energetische Quartierskonzepte (aktuelle Programme sollten jeweils geprüft werden).

Praktische Schritte zur Umsetzung im Quartier

Wer mit der eigenen Nachbarschaft in Community-Solar investieren möchte, kann sich an folgendem Ablauf orientieren:

  • 1. Interessensgemeinschaft bilden: Anwohner, Eigentümer, lokale Unternehmen und ggf. die Kommune an einen Tisch bringen, Ziele und Erwartungshaltung klären.
  • 2. Potenziale analysieren: Geeignete Dächer und Flächen identifizieren, Dachstatik, Verschattung und Anschlussmöglichkeiten prüfen; häufig mit Unterstützung eines Solarteurs oder Energieberaters.
  • 3. Rechts- und Organisationsform wählen: Je nach Projekt eignen sich:
    • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit gemeinsamer Anlage
    • Energiegenossenschaft oder Bürgerenergiegesellschaft
    • Projektgesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) mit Bürgerbeteiligung
  • 4. Geschäftsmodell definieren: Eigenverbrauch, Mieterstrom, Voll-Einspeisung oder Mischmodell? Stromlieferung an Dritte? Rolle eines Dienstleisters?
  • 5. Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen: Investitionskosten, Förderungen, Betriebskosten, Einspeisevergütung, erwartete Stromerträge und Rendite berechnen; seriös am besten mit Fachplanern oder Energieberatern.
  • 6. Finanzierung sichern: Kombination aus Eigenkapital, Bankkrediten, Bürgerdarlehen oder Genossenschaftsanteilen prüfen.
  • 7. Planung, Bau und Inbetriebnahme: Angebote einholen, Installateur auswählen, Netzanschluss beantragen, Messkonzept mit Messstellenbetreiber und Netzbetreiber abstimmen, Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Typische Stolpersteine und wie man sie vermeidet

Community-Solar- und Energie-Sharing-Projekte scheitern in der Praxis weniger an der Technik, sondern eher an Organisation, Recht und Kommunikation. Häufige Herausforderungen sind:

  • Komplexe Rechtslage: Abgrenzung zwischen Eigenversorgung, Mieterstrom, Drittbelieferung und Energieversorgungsunternehmen ist im Detail anspruchsvoll.
    Empfehlung: Frühzeitig energierechtliche Beratung einholen und Musterverträge nutzen.
  • Unklare Rollen und Verantwortlichkeiten: Wer ist Betreiber im Sinne des EEG? Wer trägt welches Risiko?
    Empfehlung: Klare Betreiberstruktur und Verantwortlichkeiten vertraglich festhalten.
  • Mess- und Abrechnungskonzepte: Für Mieterstrom- und Quartierslösungen sind individuelle Messkonzepte notwendig.
    Empfehlung: Frühzeitig Messstellenbetreiber und Netzbetreiber einbinden, Standardlösungen bevorzugen.
  • Haftungsfragen und Finanzierung: Unterschiedliche Risikobereitschaft der Beteiligten kann Projekte blockieren.
    Empfehlung: Genossenschaftsmodelle und Projektgesellschaften nutzen, um Haftung zu begrenzen und Beteiligung zu erleichtern.
  • Akzeptanz im Quartier: Ungleich wahrgenommene Vorteile oder Kosten können zu Konflikten führen.
    Empfehlung: Transparente Kommunikation, faire Kosten- und Erlösverteilung, simple, gut verständliche Tarife.

Auswahl von Anbietern und Dienstleistern für Community-Solar

Beim Aufbau einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage arbeiten Nachbarschaften in der Regel mit mehreren externen Partnern zusammen. Wichtige Rollen sind:

  • Fachbetriebe für Photovoltaik: Planung, Installation, Wartung der Anlage; wichtig sind Referenzen im Bereich Mieterstrom, Quartiers- oder Gewerbeanlagen.
  • Energieversorger oder Stadtwerke: Viele regionale Stadtwerke bieten heute spezielle Bürgerstrom- oder PV-Beteiligungsmodelle an und übernehmen die Stromlieferung sowie Abrechnung.
  • Messstellenbetreiber: Zuständig für Zähler und Messkonzept; insbesondere bei Mieterstrommodellen essenziell.
  • Rechts- und Steuerberatung: Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Gesellschaftsform, EEG- und EnWG-Konformität sowie steuerlichen Fragen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer).
  • Energiegenossenschaften und Bürgerenergievereine: Oft verfügen sie über langjährige Erfahrung mit Bürger-Solarprojekten und stellen praxiserprobte Strukturen und Musterverträge zur Verfügung.

Bei der Auswahl von Anbietern ist es sinnvoll, auf folgende Kriterien zu achten:

  • nachweisbare Erfahrung mit gemeinschaftlichen PV-Projekten (Referenzen)
  • Kenntnisse zu Mieterstrom und aktuellen EEG-/EnWG-Regelungen
  • Transparente Kosten- und Vertragsstrukturen
  • langfristige Service- und Wartungsangebote

Community-Solar und Energie-Sharing haben das Potenzial, die Energiewende in deutschen Städten und Gemeinden entscheidend voranzubringen. Wer die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten – insbesondere das EEG 2023, Mieterstrommodelle und Genossenschaftsstrukturen – gezielt nutzt und die weitere Entwicklung hin zu echten Energiegemeinschaften im Blick behält, kann schon heute mit der eigenen Nachbarschaft in gemeinsame Photovoltaik investieren und lokal erzeugten Solarstrom sinnvoll teilen.