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Community-Solar und Energie-Sharing: Wie Nachbarschaften gemeinsam in Photovoltaik investieren können

Community-Solar und Energie-Sharing: Wie Nachbarschaften gemeinsam in Photovoltaik investieren können

Community-Solar und Energie-Sharing: Wie Nachbarschaften gemeinsam in Photovoltaik investieren können

Was versteht man unter Community-Solar und Energie-Sharing?

Community-Solar beschreibt Photovoltaik-Projekte, bei denen mehrere Personen, Haushalte oder Unternehmen gemeinsam in eine Solaranlage investieren und den erzeugten Strom nutzen oder wirtschaftlich davon profitieren. Im Unterschied zur klassischen Dach-PV einer einzelnen Eigentümerin steht hier der gemeinschaftliche Ansatz im Vordergrund: Nachbarschaften, Wohnquartiere, Energiegenossenschaften oder Bürgerinitiativen planen, finanzieren und betreiben die Anlage zusammen.

Unter Energie-Sharing versteht man im engeren Sinn das gezielte Teilen von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom innerhalb einer definierten Gruppe – zum Beispiel innerhalb eines Quartiers, einer Energiegemeinschaft oder eines Mehrfamilienhauses. Dabei geht es nicht nur um die Einspeisung ins öffentliche Netz, sondern darum, dass der Strom möglichst direkt von den beteiligten Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt wird.

Für den deutschen Markt sind folgende Schlüsselbegriffe wichtig, wenn man sich mit Community-Solar beschäftigt:

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Community-Solar-Projekte bewegen sich im Spannungsfeld verschiedener Rechtsbereiche: Energiewirtschaftsrecht, Förderrecht für erneuerbare Energien, Steuerrecht und teilweise auch Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind:

Gemeinsame PV-Projekte nutzen häufig die im EEG definierte Bürgerenergiegesellschaft (§ 3 Nr. 15 EEG 2023) oder werden als Energiegenossenschaften organisiert. Für Mieterstrom- und Quartiersmodelle sind insbesondere die §§ 21 bis 23b EEG 2023 relevant, in denen das Mieterstrommodell rechtlich verankert ist.

Modelle des gemeinsamen Investierens in Photovoltaik

Nachbarschaften in Deutschland können auf verschiedene Weise gemeinsam in Photovoltaik investieren. Die wichtigsten Modelle lassen sich wie folgt unterscheiden:

1. Dach-PV auf einem Gemeinschaftsgebäude (z. B. Mehrfamilienhaus)

Die Solaranlage wird auf einem gemeinsam genutzten Dach installiert – etwa auf einem Mehrfamilienhaus, einem Verwaltungsgebäude oder einer Gewerbehalle. Typische Gestaltungsvarianten sind:

Der erzeugte Solarstrom kann als Mieterstrom direkt an die Bewohner geliefert und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist werden.

2. Bürgerenergiegenossenschaft / Bürgerenergiegesellschaft

Bürgerinnen und Bürger gründen eine Genossenschaft oder schließen sich einer bestehenden Bürgerenergiegesellschaft an. Die Genossenschaft plant und betreibt PV-Anlagen auf unterschiedlichen Dächern oder Freiflächen und verkauft den Strom über:

Genossenschaften sind in Deutschland ein etabliertes Modell, weil sie demokratische Mitbestimmung und Haftungsbegrenzung verbinden. Sie passen gut zu Community-Solar-Projekten, die breite Beteiligung in einem Quartier ermöglichen sollen.

3. Mieterstrom- und Quartiersstrommodelle

Beim Mieterstrommodell nach §§ 21 ff. EEG 2023 wird Strom von einer auf dem Wohngebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe installierten PV-Anlage ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an Letztverbraucher in diesem Gebäude verkauft. Dafür gibt es einen Mieterstromzuschlag, dessen Höhe von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmedatum abhängt.

Quartiersstrommodelle erweitern diese Idee auf mehrere Gebäude innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Quartiers. Rechtlich sind Quartierslösungen komplexer, weil häufig die Abgrenzung zur Nutzung des öffentlichen Netzes und zu sogenannten Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG relevant wird.

4. Beteiligungsmodelle ohne direkten Strombezug

In manchen Fällen beteiligen sich Anwohner finanziell an einer PV-Freiflächenanlage oder einem großen Dachprojekt, ohne den Strom direkt zu beziehen. Sie profitieren dann über:

Diese Form ist besonders dann interessant, wenn eine physische Stromlieferung an alle Teilnehmenden rechtlich oder technisch (noch) nicht möglich ist.

Energie-Sharing: aktueller Stand und geplante Entwicklungen

Der Begriff Energie-Sharing wird in der politischen Diskussion in Deutschland vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie RED II verwendet. Ziel ist, dass Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und kleine Unternehmen innerhalb einer lokalen Gemeinschaft erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen können.

Aktuell (Stand 2024) ist ein vollumfängliches Energie-Sharing im Sinne der EU-Vorgaben in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt. Es gibt jedoch Vorstufen und verwandte Konstruktionen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet an gesetzlichen Regelungen, die Energie-Sharing in Energiegemeinschaften ausdrücklich ermöglichen sollen. Die Umsetzung der EU-Vorgaben wird voraussichtlich Anpassungen im EEG und im EnWG erfordern, etwa hinsichtlich:

Für Nachbarschaften bedeutet dies: Einige Modelle sind heute schon realisierbar (z. B. Mieterstrom, Bürgerenergiegenossenschaften), während echte Energie-Sharing-Konzepte mit flexibler Verteilung von Solarstrom im gesamten Quartier vermutlich in den kommenden Jahren rechtlich erleichtert werden.

Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten

Gemeinschaftliche PV-Anlagen bieten nicht nur ökologische, sondern auch handfeste wirtschaftliche Vorteile:

Förder- und Rahmenbedingungen, die Community-Solar-Vorhaben unterstützen:

Praktische Schritte zur Umsetzung im Quartier

Wer mit der eigenen Nachbarschaft in Community-Solar investieren möchte, kann sich an folgendem Ablauf orientieren:

Typische Stolpersteine und wie man sie vermeidet

Community-Solar- und Energie-Sharing-Projekte scheitern in der Praxis weniger an der Technik, sondern eher an Organisation, Recht und Kommunikation. Häufige Herausforderungen sind:

Auswahl von Anbietern und Dienstleistern für Community-Solar

Beim Aufbau einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage arbeiten Nachbarschaften in der Regel mit mehreren externen Partnern zusammen. Wichtige Rollen sind:

Bei der Auswahl von Anbietern ist es sinnvoll, auf folgende Kriterien zu achten:

Community-Solar und Energie-Sharing haben das Potenzial, die Energiewende in deutschen Städten und Gemeinden entscheidend voranzubringen. Wer die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten – insbesondere das EEG 2023, Mieterstrommodelle und Genossenschaftsstrukturen – gezielt nutzt und die weitere Entwicklung hin zu echten Energiegemeinschaften im Blick behält, kann schon heute mit der eigenen Nachbarschaft in gemeinsame Photovoltaik investieren und lokal erzeugten Solarstrom sinnvoll teilen.

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