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Solarenergie für Mieter: Innovative Lösungen wie Balkonmodule und Mieterstrom-Modelle

Solarenergie für Mieter: Innovative Lösungen wie Balkonmodule und Mieterstrom-Modelle

Solarenergie für Mieter: Innovative Lösungen wie Balkonmodule und Mieterstrom-Modelle

Einleitung: Solarenergie für alle – auch für Mieter

In Zeiten steigender Strompreise und zunehmender Umweltbelastung steigt das Interesse an erneuerbaren Energien. Besonders die Photovoltaik hat sich als praktikable Lösung für Privathaushalte etabliert. Während Eigentümer bereits seit Jahren von der Solarstromnutzung profitieren, wurden Mieter lange Zeit von dieser Entwicklung ausgeschlossen. Doch mit innovativen Lösungen wie Balkon-Solaranlagen und Mieterstrom-Modellen eröffnen sich nun auch für sie neue Perspektiven.

Dieser Beitrag zeigt auf, wie auch Mieter in Deutschland Solarstrom nutzen können, welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Balkonmodule: Kleine Photovoltaikanlagen für zuhause

Balkon-Photovoltaikanlagen – auch Mini-PV oder steckerfertige PV-Anlagen genannt – bieten eine einfache Möglichkeit, eigenen Strom auf dem Balkon oder der Terrasse zu erzeugen. Diese Anlagen bestehen meist aus einem oder zwei PV-Modulen, einem Wechselrichter und einem Anschluss für die Steckdose. Sie sind vor allem bei Stadtbewohnern beliebt, die in Mietwohnungen leben.

Technische Anforderungen und Montage

Ein Balkonmodul erzeugt je nach Leistung zwischen 300 und 800 kWh Strom pro Jahr. Die Module werden in der Regel an einem Geländer oder auf einer Fläche in Südausrichtung befestigt. Der erzeugte Strom kann direkt in das Hausnetz eingespeist und genutzt werden – überschüssiger Strom wird aktuell jedoch meist unvergütet in das öffentliche Netz eingespeist.

Für den Anschluss wird häufig eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Steckdose) empfohlen. Laut VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 ist bei Anlagen bis 600 Watt eine vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber gestattet. Ab 2024 wurde die Leistung auf 800 Watt erhöht, was die Attraktivität dieser Anlagen weiter steigert (Quelle: Bundesnetzagentur).

Rechtliche Rahmenbedingungen für Mieter

Obwohl Mieter keine Eigentümer der Mietwohnung sind, haben sie grundsätzlich das Recht, eine steckerfertige PV-Anlage zu betreiben. Allerdings benötigen sie die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen wie eine feste Befestigung am Balkon. Auch optische Beeinträchtigungen der Fassade können eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich daher, die Maßnahme mit dem Vermieter abzustimmen.

Im Januar 2024 wurde die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung überarbeitet. Der Plan sieht unter anderem Maßnahmen zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonmodulen vor – insbesondere durch Abbau bürokratischer Hürden und bessere Bedingungen für Einspeisung und Eigenverbrauch (>Quelle: BMWK, Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz).

Mieterstrom-Modelle: Solarstrom vom eigenen Dach

Eine weitere Möglichkeit für Mieter ist der Bezug von Solarstrom im Rahmen eines sogenannten Mieterstrom-Modells. Dabei installiert der Gebäudeeigentümer, also in der Regel der Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister, eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Der erzeugte Strom wird den Mietern direkt angeboten – zu einem Preis, der unter dem allgemeinen Stromtarif liegt, aber über dem Einspeisetarif ins öffentliche Netz. Der Vorteil: Mieter können sauberen und günstigen Strom nutzen, ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen.

Voraussetzungen und gesetzlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für Mieterstrom ist im § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) geregelt. Dort wird festgelegt, dass Mieterstrom gefördert wird, wenn der Solarstrom direkt innerhalb des Gebäudes an die Mieter geliefert wird und dieser nicht durch das öffentliche Netz geht.

Typische Akteure bei Mieterstromprojekten sind:

Die Mieter können sich entscheiden, ob sie ein Mieterstromangebot annehmen oder weiterhin einen Versorger ihrer Wahl nutzen wollen. Es besteht also keine Abnahmepflicht, was die Attraktivität erhöht.

Wirtschaftlichkeit und Vorteile für Mieter

Durch die direkte Nutzung des Solarstroms vom Dach kann der Haushaltsstrombedarf um bis zu 50 % gedeckt werden. Das reduziert nicht nur die Stromkosten, sondern senkt auch den CO₂-Ausstoß. Zudem sind die Preise für Mieterstrom gesetzlich gedeckelt: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Preis für Mieterstrom nicht höher als 90 % des lokalen Grundversorgungstarifs sein darf (§ 21 EEG 2023).

Für Vermieter bieten sich steuerliche Vorteile sowie eine höhere Attraktivität der Immobilie. Insbesondere im städtischen Raum kann dies ein Wettbewerbsvorteil sein.

Förderungen und finanzielle Unterstützung

Ob Balkonmodul oder Mieterstrommodell: Für beide Formen der dezentralen Energieerzeugung gibt es staatliche Förderprogramme. Kommunen, Länder oder auch Stadtwerke bieten oftmals einmalige Zuschüsse für Balkon-PV-Anlagen. In Berlin etwa unterstützt das “SolarPLUS”-Programm die Anschaffung mit bis zu 500 Euro (solarplus.berlin).

Auch durch die 2023 eingeführte Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (gemäß § 12 Abs. 3 UStG) entfallen beim Kauf bestimmter PV-Anlagen die 19 % Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für steckerfertige Anlagen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausblick: Die Rolle von Mieterstrom in der Energiewende

Mit der Einführung vereinfachter Regelungen für Kleinanlagen und der Förderung von Mieterstrom-Projekten wird die Teilhabe an der Energiewende breiter möglich. Die Nutzung von Solarenergie in Mietwohnungen ist ein wichtiger Baustein der dezentralen Energieversorgung. Sie beteiligt Stadtbevölkerung aktiv am Klimaschutz und stärkt regionale Energieflüsse.

Die Bundesregierung plant, den Anteil von Mieterstrom an der gesamten PV-Leistung weiter zu steigern. Im Rahmen des « Solarpakets I », das 2024 beschlossen wurde, wird die Integration von Mieterstromanlagen und Balkon-PV weiter erleichtert (Quelle: BMWK).

Für Mieter lohnt es sich also heute mehr denn je, sich mit Balkon-PV oder Mieterstrommodellen zu befassen – ob durch Eigeninitiative oder in Kooperation mit dem Vermieter. Der Einstieg in die eigene Solarstromversorgung war noch nie so einfach in Deutschland.

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